Weder die ÖLN-Kommission noch das Landwirtschaftsamt haben sich mit diesem Einwand des Rekurrenten auseinandergesetzt. Der Rekurrent seinerseits brachte den Einwand weder in den Eingaben ans Landwirtschaftsamt noch in der Rekursschrift ans Volkswirtschaftsdepartement erneut vor. Hingegen machte er anlässlich der Tierschutzkontrolle vom 25. September 2013 gegenüber dem AfVV geltend, er habe seinen Schweinen während dem vom KUT beanstandeten Zeitraum "jeden Tag 2x Stroh gegeben + Brügel (fest)" (Zitat aus Tierschutz-Rapport AfVV).