6.2 Der Rekurrent scheint allerdings gegenüber dem KUT-Kontrolleur geltend gemacht zu haben, seinen Schweinen "Heu-Stabwürfel" zur Verfügung gestellt zu haben. Möglicherweise nannte er dabei auch den Lieferanten der Heu-Stabwürfel ("B.___"). Der entsprechende Eintrag auf der Kopie des Tierschutz-Rapports vom 12. April 2013 ist bedauerlicherweise nur teilweise entzifferbar.