Seite 4/10 tieren und Haustieren [SR 455.110.1; im Folgenden Vo BVET] sowie Ziffer 17.2 der Technischen Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Schweine vom 1. September 2009 [im Folgenden Tierschutz- Kontrollhandbuch 2013]). 3.3 Die TSchV trat mit Ausnahme von einigen - im vorliegenden Fall nicht relevanten - Bestimmungen am 1. September 2008 in Kraft (vgl. Art. 226 Abs. 1 TSchV). Allerdings wurden für zahlreiche Bestimmungen der TSchV Übergangsfristen erlassen, unter anderem auch für Art. 44 TSchV.