Das AfVV antwortete am 19. November 2013, dass es im Jahr 1999 und dann erst wieder am 25. September 2013 - also nach der ÖLN-Kontrolle durch den KUT - eine Tierschutzkontrolle auf dem Betrieb von A.___ vorgenommen habe. Dabei habe die Rindviehhaltung beanstandet werden müssen, während die Schweinehaltung in Ordnung gewesen sei.