4.3.2 Für den Rekurrenten stellte eine Beitragskürzung um Fr. 2'000.-- einen spürbaren Eingriff dar. Der Rekurrent erhält zwar mit rund Fr. 72'000.-- hohe Direktzahlungsbeiträge, weshalb es an sich angezeigt wäre, einen in Relation zum Gesamtbetrag massgeblichen Abzug vorzunehmen. Absolut betrachtet stellen aber auch Fr. 2'000.-- für einen bäuerlichen Betrieb eine namhafte Summe dar. Das gilt umso mehr, wenn – wie im vorliegenden Fall – auf-