4.2 Das öffentliche Interesse an einer pünktlichen Anmeldung für die Direktzahlungen liegt neben dem Interesse an einer Begrenzung des Verwaltungsaufwands vor allem darin, kontrollieren zu können, ob die umfangreichen Auflagen und Bedingungen, die mit den Direktzahlungen verbunden sind, eingehalten werden. Erfolgt die Anmeldung zu spät, lässt sich das Einhalten der Auflagen und Bedingungen während der Vegetationsphase mit nachträglichen Kontrollen meist nicht mehr zuverlässig rekonstruieren. Beitragskürzungen bei verspäteter Anmeldung stellen daher ein geeignetes und erforderliches Mittel dar, um den Kontrollorganen die Durchführung der notwendigen Kontrollen zu ermöglichen.