Dem Rekurrenten zufolge würden bei seiner Postzustellung seit Jahren Probleme bestehen, wichtige Post komme oftmals nicht an oder es komme zu Verwechslungen mit seinem Vater. Weitere Probleme bei der Postzustellung waren für den Rekurrenten daher absehbar und hätten bspw. durch ein Vorsprechen bei der Poststelle einfach behoben werden können. Der Rekurrent kann sich dementsprechend nicht auf höhere Gewalt berufen.