Stellen die Behörden diesen unaufgefordert jedes Jahr die notwendigen Formulare zu, handelt es sich dabei um eine Dienstleistung und nicht um eine zwingende Verfahrenshandlung, bei deren Ausbleiben die Landwirte kein Gesuch mehr stellen müssten. Der Rekurrent, der nach eigenen Aussagen seit 20 Jahren als Landwirt tätig ist und daher schon öfters Beitragsgesuche stellte, hätte daher spätestens anfangs Mai selber die Formulare anfordern müssen und konnte nicht einfach darauf vertrauen, dass die Gemeinde und das Landwirtschaftsamt ihn irgendwann mit den notwendigen Gesuchsunterlagen versorgen und seinen Direktzahlungsanspruch sicherstellen würden.