Somit wäre es am Rekurrenten gelegen, sich die notwendigen Formulare für die Direktzahlungen 2013 rechtzeitig zu besorgen und einzureichen. Demgegenüber ist es nicht die Aufgabe der Behörden, die voraussichtlich anspruchsberechtigten Landwirte zur Gesuchseinreichung aufzufordern. Stellen die Behörden diesen unaufgefordert jedes Jahr die notwendigen Formulare zu, handelt es sich dabei um eine Dienstleistung und nicht um eine zwingende Verfahrenshandlung, bei deren Ausbleiben die Landwirte kein Gesuch mehr stellen müssten.