Indem der Rekurrent sich erstmals am 27. Mai 2013 telefonisch bei der Gemeinde meldete und die Erhebungsformulare zusammen mit dem Beitragsgesuch erst am 31. Mai 2013 der Gemeinde einreichte, erschwerte er zwar keine Kontrollen, wie das Landwirtschaftsamt am 28. Juni, 23. Juli und 14. August 2013 mehrfach festhielt (vgl. Art. 70 Abs. 1 Bst. b aDZV). Den 15. Mai 2013 als letzten in der aDZV vorgesehenen Termin für die Direktzahlungen 2013 verpasste er aber, wodurch er eine der in der aDZV aufgestellten Bedingungen nicht eingehalten hat (vgl. Art. 70 Abs. 1 Bst. d aDZV).