Seite 8/14 Ordnung willen aufdrängt (vgl. dazu Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich 2010, Rz. 325 ff.). Auf die Beiträge für das Jahr 2013 ist dementsprechend noch die Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 (abgekürzt aDZV) anzuwenden. 3. Das Landwirtschaftsamt kürzte dem Rekurrenten die Beiträge für das Jahr 2013 um Fr. 2'000.--, weil er das Beitragsgesuch erst am 31. Mai 2013 bei der Gemeindeverwaltung Z.___ eingereicht hatte.