2. Am 1. Januar 2014 trat die neue Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 in Kraft. Der Direktzahlungsanspruch des Rekurrenten für das Jahr 2013 beruht allerdings auf einem zeitlich abgeschlossenen Sachverhalt, der sich abschliessend während der Geltung des alten Rechts verwirklichte, und bei dem sich keine Anwendung des neuen Rechts um der öffentlichen