Gemäss Kürzungsrichtlinie der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz seien ihm deshalb die Direktzahlungen zu kürzen. Dem Umstand, dass A.___ in den vergangenen Jahren das Gesuch jeweils rechtzeitig eingereicht hatte, sei Rechnung getragen worden, indem von der Kürzungsrichtlinie abgewichen und die Kürzung von Fr. 5'000.-- auf Fr. 2'000.-- reduziert worden sei. – In der Rekursschrift erwähne A.___, dass ihm weder die Erhebungsformulare noch das Erinnerungsschreiben zugestellt worden seien.