– Das Landwirtschaftsamt weise die Behauptung von A.___, wonach die Erinnerungsschreiben der Gemeindeverwaltung der fristgerechten Einreichung der Gesuchsformulare dienten, entschieden zurück. Das Versenden von Erinnerungsschreiben sei ein vermeidbarer, zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der durch die säumigen Landwirte verursacht werde. Es sei nicht die Aufgabe der Gemeinde, durch den Versand von Erinnerungsschreiben den Landwirten den Bezug der maximal möglichen Direktzahlungen sicher zu stellen. Das fristgerechte Einreichen