Die Teilnahme am Beitragsverfahren erfolge freiwillig durch den Gesuchsteller. Entgegen den Ausführungen des Landwirtschaftsamts vom 14. August 2013 sei die Form des Gesuches nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben. – Die Fristen für das Einreichen des Beitragsgesuches seien für jedermann in der Direktzahlungsverordnung zugänglich. Das Gesuch sei zwischen dem 15. April und dem 15. Mai einzureichen. A.___ verweise auf seine 20-jährige Berufserfahrung.