– Die Formulare zu den Beiträgen gemäss Landwirtschaftsgesetz seien entgegen den Ausführungen der Vorinstanz zustellungspflichtig. In Anerkennung dieses Grundsatzes verschicke die Gemeinde jährlich Erinnerungsschreiben an beitragsberechtigte Landwirte, welche ihre Unterlagen noch nicht eingereicht hätten. Er habe daher wie in den vergangenen Jahren darauf vertraut, dass die Formulare schon noch kommen würden. Leider seien ihm aber weder die Gesuchsformulare für die Beiträge noch das Mahnschreiben zugestellt worden.