Seite 5/14 – Im Übrigen wiederholte das Landwirtschaftsamt die bereits anlässlich der Verfügung vom 23. Juli 2013 angestellten Berechnungen. J. a. Gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamts erhob A.___ am 28. August 2013 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement mit dem Antrag, auf die Kürzung der Beiträge nach Landwirtschaftsgesetzgebung im Betrag von Fr. 2'000.-- sei zu verzichten.