Wäre dies allerdings nicht mehr möglich gewesen, hätte dies zu einem vollständigen Beitragsausschluss geführt. – Der Umstand, dass die Post die Verfügung vom 23. Juli 2013 dem Vater von A.___, B.___, zugestellt habe, weise schon auf eine spezielle Situation bei der Postzustellung hin. Da Name und Adresse aber identisch gewesen seien, sei die Zustellung gemäss Auskunft der Post korrekt erfolgt.