Auch wenn die von A.___ angeführten Gründe wie das Nichterscheinen der zusätzlichen Arbeitskraft oder die Spitalbehandlung der Mutter Mehrarbeit für ihn bedeutet hätten, handle es sich hierbei nicht um höhere Gewalt. – Das Landwirtschaftsamt bestreite nicht, dass eine sachgerechte Kontrolle nach der Gesuchseinreichung noch ohne Mehraufwand möglich gewesen sei. Wäre dies allerdings nicht mehr möglich gewesen, hätte dies zu einem vollständigen Beitragsausschluss geführt.