Auch bei der Gemeinde hätten daher die Alarmglocken läuten müssen. Es wäre daher besser gewesen, wenn die Gemeinde telefonisch bei ihm nachgefragt hätte, statt am 17. Mai 2013 ein Erinnerungsschreiben per B-Post zu versenden. – Eine sachgerechte Kontrolle seines Betriebs habe noch ohne Mehraufwand durchgeführt werden können, weshalb er eine Kürzung um Fr. 2'000.-- als unverhältnismässig erachte. Seines Erachtens könne hier durchaus von höherer Gewalt die Rede sein.