Seite 4/14 mit einer Abholungseinladung auf seinen Vater "B.___" ausgestellt worden. Es sei Glück, dass der falsche Empfänger sein Vater gewesen sei und er die Verfügung so trotzdem erhalten habe. Der Gemeinde seien diese nicht gerade vorteilhaften Zustellgewohnheiten der Post bekannt. Auch bei der Gemeinde hätten daher die Alarmglocken läuten müssen.