Mit seiner 20-jährigen Berufserfahrung wisse A.___, dass der Stichtag jeweils Anfang Mai sei. Auch in den Vorjahren seien ihm die Erhebungsformulare jeweils schon Mitte April zugestellt worden. Spätestens am Stichtag 2. Mai 2013 hätte ihm daher auffallen müssen, dass die Formulare fehlten, sodass bei ihm die Alarmglocken hätten läuten und er bei der Gemeinde wegen der Formulare hätte nachfragen müssen. – Es sei die Sache von A.___ und nicht der Gemeinde, das Gesuch für die Direktzahlungen einzureichen.