Seite 3/14 – Eine sachgerechte Kontrolle sei nach dem verspätet eingereichten Gesuch noch möglich gewesen, weshalb ein Beitragsausschluss nicht in Betracht zu ziehen sei. – A.___ wisse um die spezielle Situation betreffend seiner Postzustellung. Sein weit entfernter Briefkasten, den er nur samstags leere, stelle keine höhere Gewalt dar. – Mit seiner 20-jährigen Berufserfahrung wisse A.___, dass der Stichtag jeweils Anfang Mai sei.