Nach dem verspäteten Gesuch von A.___ sei eine sachgerechte Betriebskontrolle zwar noch möglich gewesen, weshalb ein Beitragsausschluss nicht in Betracht falle. Gemäss Kürzungsrichtlinie seien ihm aber die Direktzahlungen um 10 Prozent zu kürzen, mindestens um Fr. 200.-- und höchstens um Fr. 5'000.-- . – Im Jahr 2013 betrage der Beitragsanspruch von A.___ rund Fr. 72'000.--, womit bei ihm eine Kürzung von Fr. 7'200.-- bzw. das Maximum von Fr. 5'000.-- resultieren würde. Das Landwirt-