E. Am 28. Juni 2013 gewährte das Landwirtschaftsamt A.___ das rechtliche Gehör zu einer beabsichtigten Kürzung der Direktzahlungen 2013 um Fr. 2'000.--. Das Landwirtschaftsamt führte aus: – Direktzahlungen würden nur auf schriftliches Gesuch hin ausgerichtet. Das Gesuch sei jeweils zwischen dem 15. April und 15. Mai einzureichen. Ausser bei höherer Gewalt führten verspätet eingereichte Gesuche zu einer Kürzung der Direktzahlungen oder zu einem Beitragsausschluss. – Nach dem verspäteten Gesuch von A.