{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-02-06", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-LA-13-16_2014-02-06.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=148&type=1563347022&cHash=e47ed36d7337efa88d81a6ca9eb28b9f", "Checksum": "31d2acc5e4937c5008e05fdb8dba7f2a"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:41:47", "Num": ["VD/LA-13.16"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 06.02.2014 VD/LA-13.16"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einer näheren Betrachtung bedarf die Höhe der verfügten Beitragskürzung. Zwar reduzierte die Vorinstanz die Beitragskürzung, die sich aus der Berechnungsformel in der Kürzungsrichtlinie ergeben hätte (Fr. 5'000.--), bereits um 60 Prozent. Dennoch bleibt abzuwägen, ob an der Verhinderung von geringfügigen Verspätungen bei der Gesuchseinreichung ein derart grosses öffentliches Interesse besteht, dass dem Gesuchsteller dafür eine Beitragskürzung von Fr. 2'000.-- zumutbar ist.\r\n\r\n[Das VD verneinte die Verhältnismässigkeit der Kürzung und reduzierte diese auf Fr. 200.--.]"}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:41:47", "Checksum": "7dba2e4d32eeb33c8bf6076fe7a000e9", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 06.02.2014 VD/LA-13.16\nRegeste:\nEiner näheren Betrachtung bedarf die Höhe der verfügten Beitragskürzung. Zwar reduzierte die Vorinstanz die Beitragskürzung, die sich aus der Berechnungsformel in der Kürzungsrichtlinie ergeben hätte (Fr. 5'000.--), bereits um 60 Prozent. Dennoch bleibt abzuwägen, ob an der Verhinderung von geringfügigen Verspätungen bei der Gesuchseinreichung ein derart grosses öffentliches Interesse besteht, dass dem Gesuchsteller dafür eine Beitragskürzung von Fr. 2'000.-- zumutbar ist.\r\n\r\n[Das VD verneinte die Verhältnismässigkeit der Kürzung und reduzierte diese auf Fr. 200.--.]\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: VD/LA-13.16\nStelle: Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement\nInstanz: Volkswirtschaftsdepartement\nPublikationsdatum: 15.09.2020\nEntscheiddatum: 06.02.2014\n\nRekursentscheid VD; landwirtschaftliche Direktzahlungen\nEiner näheren Betrachtung bedarf die Höhe der verfügten Beitragskürzung.\nZwar reduzierte die Vorinstanz die Beitragskürzung, die sich aus der\nBerechnungsformel in der Kürzungsrichtlinie ergeben hätte (Fr. 5'000.--),\nbereits um 60 Prozent. Dennoch bleibt abzuwägen, ob an der Verhinderung\nvon geringfügigen Verspätungen bei der Gesuchseinreichung ein derart\ngrosses öffentliches Interesse besteht, dass dem Gesuchsteller dafür eine\nBeitragskürzung von Fr. 2'000.-- zumutbar ist. [Das VD verneinte die\nVerhältnismässigkeit der Kürzung und reduzierte diese auf Fr. 200.--.]\n\nvgl. PDF\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/15\nKanton St.Gallen\nVolkswirtschaftsdepartement\n\nVD/LA-13.16\n\nEntscheid vom 6. Februar 2014\n\nRekurrent A.___\n\ngegen\n\nVorinstanz Landwirtschaftsamt\n\nBetreff Einspracheentscheid vom 14. August 2013 betreffend Kürzung der\nDirektzahlungen 2013\nSachverhalt\n\nA. A.___ bewirtschaftet in Z.___ einen zu Direktzahlungen berechtigenden Landwirtschaftsbetrieb.\n\nAm 18. April 2013 verschickte die Politische Gemeinde Z.___ (Gemeinde) die\nFormulare für die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung 2013 an alle\nLandwirte auf ihrem Gemeindegebiet. Das Begleitschreiben versah die Gemeinde mit der Aufforderung, die Formulare auszufüllen und ihr bis spätestens\n13. Mai 2013 einzureichen. Der Versand erfolgte per B-Post.\n\nB. Mit Schreiben vom 17. Mai 2013 forderte die Gemeinde A.___\nnochmals auf, die am 18. April 2013 verschickten Formulare einzureichen, und\nsetzte dazu eine Frist bis 24. Mai 2013. Der Versand erfolgte wiederum per B-\nPost.\n\nC. Am 27. Mai 2013 teilte A.___ der Gemeinde telefonisch mit, er habe die Formulare für die landwirtschaftliche Betriebsdatenerhebung 2013 nie\nerhalten. Darauf schickte ihm die Gemeinde am 29. Mai 2013 die Formulare\nein zweites Mal zu. Gleichzeitig teilte sie ihm mit, bei seinem Versäumnis\nhandle es sich um eine verspätete Gesuchstellung, was eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge haben werde.\n\nD. Am 30. Mai 2013 füllte A.___ die Formulare für das Beitragsjahr\n2013 aus. Die Gemeinde erhielt die ausgefüllten Formulare gemäss Eingangstempel am 31. Mai 2013. A.___ gab sodann an, er habe die im April verschickten Unterlagen nie erhalten, sonst hätte er sie der Gemeinde sofort zugestellt.\n\nE. Am 28. Juni 2013 gewährte das Landwirtschaftsamt A.___ das\nrechtliche Gehör zu einer beabsichtigten Kürzung der Direktzahlungen 2013\num Fr. 2'000.--. Das Landwirtschaftsamt führte aus:\n– Direktzahlungen würden nur auf schriftliches Gesuch hin ausgerichtet. Das Gesuch sei jeweils zwischen dem 15. April und\n15. Mai einzureichen. Ausser bei höherer Gewalt führten verspätet eingereichte Gesuche zu einer Kürzung der Direktzahlungen oder zu einem Beitragsausschluss.\n– Nach dem verspäteten Gesuch von A.___ sei eine sachgerechte Betriebskontrolle zwar noch möglich gewesen, weshalb ein\nBeitragsausschluss nicht in Betracht falle. Gemäss Kürzungsrichtlinie seien ihm aber die Direktzahlungen um 10 Prozent zu\nkürzen, mindestens um Fr. 200.-- und höchstens um Fr. 5'000.--\n.\n– Im Jahr 2013 betrage der Beitragsanspruch von A.___ rund\nFr. 72'000.--, womit bei ihm eine Kürzung von Fr. 7'200.-- bzw.\ndas Maximum von Fr. 5'000.-- resultieren würde. Das Landwirt-\n\nSeite 2/14\nschaftsamt erachte eine Kürzung von Fr. 2'000.-- als verhältnismässig.\n\n"}