2. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird der Einspracheentscheid vom 20. August 2012 aufgehoben und das Landwirtschaftsamt angewiesen, den Direktzahlungsanspruch 2011 unter Berücksichtigung der im Jahr 2011 gehaltenen Schafe neu zu berechnen. 3. Die amtlichen Kosten von Fr. 1'500.-- werden zu 2/3 A.___ und zu 1/3 dem Landwirtschaftsamt auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten beim Landwirtschaftsamt wird verzichtet. 4. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Benedikt Würth Regierungsrat