5. Zusammengefasst ergibt sich, dass der Rekurs in Bezug auf die Nährstoffbilanz 2010 abzuweisen, in Bezug auf die Verweigerung der Tierbeiträge für die Schafe im Jahr 2011 dagegen teilweise gutzuheissen und die Sache zur Neubeurteilung dieser Tierbeiträge ans Landwirtschaftsamt zurückzuweisen ist.