Weil der Betrieb des Rekurrenten im Jahr 2010 deutlich mehr Grossvieheinheiten als im Jahr 2011 aufwies, kam nämlich bei der Berechnung der Beiträge für die Haltung Rauhfutter verzehrender Nutztiere nicht das Total massgebender Tierbestand, sondern der kleinere maximal mögliche Tierbestand inklusive Sommerung zur Anwendung. Eine Kürzung des Total massgebenden Tierbestands um zehn Schafe bzw. 1,700 GVE hätte daher im Jahr 2010 auf die Beiträge für die Haltung Rauhfutter verzehrender Nutztiere wahrscheinlich keine Auswirkungen. Dies im Gegensatz zum Jahr 2011, wo der effektive Tierbestand massgebend ist.