Dem Landwirtschaftsamt steht es zudem frei, eine Rückforderung der Schafbeiträge für das Jahr 2010 zu prüfen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine Kürzung der Schafbeiträge im Jahr 2010 wahrscheinlich deutlich kleiner als im Jahr 2011 ausfallen würde. Weil der Betrieb des Rekurrenten im Jahr 2010 deutlich mehr Grossvieheinheiten als im Jahr 2011 aufwies, kam nämlich bei der Berechnung der Beiträge für die Haltung Rauhfutter verzehrender Nutztiere nicht das Total massgebender Tierbestand, sondern der kleinere maximal mögliche Tierbestand inklusive Sommerung zur Anwendung.