3.4 Im Ergebnis ist der Düngeraustrag auf den Baulandparzellen Nr. 001, 005, 003 und 004 für das Jahr 2010 nicht belegt, weshalb das AFU bei der Berechnung der Nährstoffbilanz 2010 am 17. Januar 2012 richtigerweise nur die im Flächenverzeichnis 2010 ausgewiesenen 535 Aren landwirtschaftliche Nutzfläche berücksichtigte. Der Rekurs ist daher abzuweisen, soweit er sich gegen den bei der Berechnung der Nährstoffbilanz 2010 vom 17. Januar 2012 festgestellten Phosphorüberschuss und die daraus abgeleitete Kürzung der Flächenbeiträge 2011 um Fr. 1'373.- richtet.