In der Folge reichte der Rekurrent dem Volkswirtschaftsdepartement zwar Bestätigungen von fünf Personen ein. Die Bestätigungen betreffen aber den Düngeraustrag im Jahr 2011 statt – wie explizit verlangt – im für die Nährstoffbilanz 2010 massgeblichen Jahr 2010. Der Düngeraustrag auf den Baulandparzellen Nr. 001, 005, 003 und 004 bleibt daher für das Jahr 2010 unbestätigt.