Im vorliegenden Rekursverfahren reichte der Rekurrent am 1. September 2012 zunächst eine nur von ihm selber unterzeichnete Bestätigung ein (rek. act. 1). Am 6. Februar 2013 kündigte er dem Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements telefonisch an, er werde die Bestätigungen in Kürze nachreichen, worauf ihm am 20. Februar 2013 eine Frist bis 6. März 2013 gewährt wurde, um die Bestätigungen für die Nährstoffbilanz 2010 einzureichen, ansonsten aufgrund der vorliegenden Akten entschieden werde. In der Folge reichte der Rekurrent dem Volkswirtschaftsdepartement zwar Bestätigungen von fünf Personen ein.