Seite 9/12 schuldig geblieben. Obschon sowohl das AFU als auch das Landwirtschaftsamt diesen Nachweis einverlangten und der Rekurrent zumindest im Verfahren vor dem Landwirtschaftsamt bereits am 20. Juli 2012 selber ankündigte, er werde diesbezügliche Bestätigungen der Grundeigentümer einreichen, legte er keiner der beiden Instanzen eine Bestätigung von Grundeigentümern oder Nachbarn vor. Im vorliegenden Rekursverfahren reichte der Rekurrent am 1. September 2012 zunächst eine nur von ihm selber unterzeichnete Bestätigung ein (rek.