Dies nachdem das AFU sowohl die Abwesenheit der sieben Mutterkühe mit einem Abzug von sieben Tieren à 59 Tagen und die Abwesenheit der Schafe mit einem Abzug von 10 Tieren à 330 Tagen in der Nährstoffbilanz vom 17. Januar 2012 bereits berücksichtigt hatte. Nachfolgend ist daher nur noch zu prüfen, ob der Nährstoffbedarf der Baulandparzellen Nr. 001, 002, 003 und 004 in die Berechnung der Nährstoffbilanz 2010 hätte miteinfliessen müssen.