Bei der Berechnung der Nährstoffbilanz 2010 umstritten sind vorliegend noch die Baulandparzellen Nr. 001, 002, 003 und 004, die nach der Auffassung des Rekurrenten bei der Berechnung hätten berücksichtigt werden müssen. Vom Rekurrenten im Rekursverfahren dagegen nicht mehr beanstandet werden die der Nährstoffbilanz zu Grunde liegenden Tierzahlen. Dies nachdem das AFU sowohl die Abwesenheit der sieben Mutterkühe mit einem Abzug von sieben Tieren à 59 Tagen und die Abwesenheit der Schafe mit einem Abzug von 10 Tieren à 330 Tagen in der Nährstoffbilanz vom 17. Januar 2012 bereits berücksichtigt hatte.