Zuständige Stelle für die Berechnung der Nährstoffbilanzen ist im Kanton St.Gallen das AFU. Es stellt dem Landwirtschaftsamt die berechneten Nährstoffbilanzen für die Beurteilung der Direktzahlungsansprüche zur Verfügung. 3.2 Anhand der Nährstoffbilanz 2010 vom 17. Januar 2012, welche das Landwirtschaftsamt seiner Verfügung und dem Einspracheentscheid zu Grunde legte, stellte das AFU fest, dass der Betrieb des Rekurrenten im Jahr 2010 einen Phosphorüberschuss von 16,8 Prozent bzw. von 6,8 Prozent nach Abzug der Fehlertoleranz aufweist.