Unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zu- und Wegfuhr von Hofdünger berechnet die Methode "Suisse Bilanz" so die jährliche Phos- phor- und Stickstoffbilanz eines Betriebs. Seit einigen Jahren wird dabei im Kanton St.Gallen nicht mehr auf die laufende Nährstoffbilanz sondern auf die abgeschlossene Nährstoffbilanz des Vorjahres abgestellt (vgl. Variante "Ka- Seite 8/12 lenderjahr" in Ziffer 2.5 der Wegleitung Suisse-Bilanz, Auflage 1.9 vom August 2011). Für den Anspruch des Rekurrenten auf Direktzahlungen im Jahr 2011 ist damit die abgeschlossene Nährstoffbilanz des Jahres 2010 massgebend.