Für die konkrete Berechnung ist gemäss den technischen Regeln im Anhang zur DZV (abgekürzt "Technische Regeln") auf die Methode "Suisse-Bilanz" des Bundesamtes für Landwirtschaft und der Schweizerischen Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums oder eine gleichwertige Berechnungsmethode abzustellen. Die Methode "Suis- se-Bilanz" erlaubt es, gestützt auf die vorhandenen Tiere und Flächen, die Nährstoffproduktion mit dem Nährstoffverbrauch eines Betriebes zu vergleichen. Unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Zu- und Wegfuhr von Hofdünger berechnet die Methode "Suisse Bilanz" so die jährliche Phos- phor- und Stickstoffbilanz eines Betriebs.