b LwG eine ausgeglichene Düngerbilanz. Damit eine solche ausgeglichene Düngerbilanz erreicht wird, sind die Nährstoffkreisläufe auf einem bäuerlichen Betrieb möglichst zu schliessen und es ist anhand einer Nährstoffbilanz zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird (Art. 6 DZV). 2.3 Damit steht grundsätzlich fest, dass eine ausgeglichene Düngerbzw. Nährstoffbilanz als Teil des ökologischen Leistungsnachweises eine Bedingung für das Ausrichten von Direktzahlungen darstellt. Das Landwirtschaftsamt kann demzufolge die Direktzahlungen verweigern oder kürzen, wenn ein Betrieb eine unausgeglichene Düngerbilanz aufweist.