1. Die Rekursvoraussetzungen sind sowohl hinsichtlich der Zuständigkeit und Rekursberechtigung als auch in Bezug auf die Form- und Fristerfordernisse erfüllt (Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Auf den Rekurs ist einzutreten. 2. Das Landwirtschaftsamt kürzte dem Rekurrenten die Flächenbeiträge für das Jahr 2011 um 24 Prozent, weil die Nährstoffbilanz 2010 für seinen Betrieb einen Phosphorüberschuss von 16,8 Prozent bzw. – nach Abzug des maximalen Fehlerbereichs von 10 Prozent – von 6,8 Prozent aufgewiesen habe. Aus diesem Grund habe der Rekurrent den ökologischen Leistungsnachweis nur teilweise erbracht.