Da im Laufe des Jahres 2010 auf dem Betrieb von A.___ einiges geändert worden sei, habe das AFU zu seinen Gunsten den Rindviehbestand des Kalenderjahrs gewählt. Dementsprechend sei auch die Herbstweide der Kühe berücksichtigt worden. – Der Schafbestand entspreche etwa A.___s Angaben vom 2. November und 6. Dezember 2011. – Für die nach Angaben von A.___ bewirtschafteten Baulandparzellen seien schriftliche Bestätigungen der Eigentümer gefordert worden. Solche Bestätigungen habe das AFU aber nicht