Seite 5/12 b. Am 24. Oktober 2012 teilte eine im Auftrag von A.___ handelnde Frau C.___ dem Rechtsdienst telefonisch mit, A.___ werde dem Landwirtschaftsamt noch eine aktualisierte Nährstoffbilanz einreichen. Der Rechtsdienst werde mit einer Kopie des Begleitbriefs bedient werden. In der Folge erhielt der Rechtsdienst jedoch kein weiteres Schreiben von A.___. Die angekündigte Nährstoffbilanz fand sich später auch nicht in den zusammen mit der Vernehmlassung eingereichten Akten des Landwirtschaftsamts.