J. Gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamts vom 20. August 2012 erhob A.___ am 1. September 2012 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und stellte sinngemäss den Antrag, die Direktzahlungen 2011 seien ungekürzt auszubezahlen. Zur Begründung führte er zusammengefasst Folgendes aus: – Die Nährstoffbilanz 2010 sei wegen seines sehr hohen Tierbesatzes am Limit gewesen.