In der Folge reichte A.___ die korrigierten Tierverkehrsdaten zunächst nicht ein. G. Am 19. Juli 2012 erliess das Landwirtschaftsamt folgende Verfügung: 1. Der Betrieb von A.___ hat die Anforderungen an den ÖLN im Jahr 2011 nicht erfüllt. 2. Die bereits ausbezahlten Direktzahlungen 2011 von Fr. 13'250.- müssen zurückbezahlt werden. Als Begründung führte das Landwirtschaftsamt sinngemäss aus, die Nährstoffbilanz des AFU (Version vom 17. Januar 2012) für das Jahr 2010 habe zwar