– Von den als Flächen ohne landwirtschaftliche Hauptzweckbestimmung im Parzellenverzeichnis deklarierten Baulandparzellen (Nr. 001, 002, 003 und 004) werde nur eine Futterzufuhr von 40 dt in der Bilanz erfasst, da kein Nachweis eingegangen sei, dass diese Flächen wie die landwirtschaftlichen Nutzflächen bewirtschaftet worden seien. F. Mit Schreiben vom 19. Januar 2012 forderte das Landwirtschaftsamt A.___ auf, die korrigierten Tierverkehrsdaten entsprechend der Nährstoffbilanz vom 17. Januar 2012 nachzureichen.