– Die Abwesenheit der sieben Mutterkühe, die auf den Betrieb von B.___ verstellt worden waren, sei der TVD nicht gemeldet worden. Das AFU berücksichtigte die Abwesenheit der besagten sieben Mutterkühe in der korrigierten Nährstoffbilanz vom 17. Januar 2012 trotzdem mit einem Abzug von 7 mal 59 Tagen, führte dazu aber weiter aus, es müsse dazu noch eine nachträgliche Änderung bei der TVD beantragt werden. –