B. Mit Stellungnahme vom Oktober 2011 reichte A.___ dem AFU innert erstreckter Frist eine selber angepasste Nährstoffbilanz 2010 (Version vom 28. Oktober 2011) ein und führte dazu Folgendes aus: – Die landwirtschaftliche Nutzfläche sei um 56 Aren nicht direktzahlungsberechtigte Fläche ergänzt worden. Es handle sich dabei um Baulandparzellen, die im Flächenverzeichnis ersichtlich seien. – Sieben Mutterkühe hätten im Herbst 2010 während rund zwei Monaten auf den Flächen von B.___ geweidet und seien in ihrer Nährstoffbilanz deklariert worden.