Seite 9/13 sentlichen neuen Erkenntnisse mehr, so brauchen keine weiteren Untersuchungen mehr angestellt zu werden (vgl. Urs Peter Cavelti/Thomas Vögeli, Verwaltungsgerichtsbarkeit im Kanton St.Gallen – dargestellt an den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, zweite vollständig überarbeitete Auflage, St.Gallen 2003; Rz 594; siehe auch Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, Bern 1997, Rz. 8 f. zu Art. 18 VRPG).