Seite 7/13 Weiter beschränkt der Rekurrent den Antrag 2 auf die Parzelle Nr. 001 mit der Begründung, der Wechsel zwischen steilen und weniger steilen Kleinstflächen habe vor allem auf der Parzelle Nr. 001 negativen Einfluss auf die neue Berechnung der Hangneigungen. Ein Vergleich der Parzellen Nr. 001 und Nr. 002 mit der Hangneigungskarte im GIS zeigt aber, dass vorwiegend die deutlich grössere Parzelle Nr. 002 derartige Kleinstflächen aufweist.